JOURNALDIENSTSTUNDEN
Der Zentralausschuss im Bundesministerium für Inneres nahm den Erlass des Bundesministeriums für Inneres vom 19.12.2007 ohne viel Widerspruch zur Kenntnis.
Die Verschlechterungen für die Bediensteten des Grenzdienstes war dem Zentralausschuss unter der Führung der FSG sehr wohl bekannt. Umso erboster sind nun die KollegInnen als die plötzlich angeordneten Maßnahmen im geänderten Erlass vom 19.02.2008 (4 Journaldienststunden – gesplittet in 1:3 Std – ohne Bereithaltezeit) für den Dienstplan ab 1. April 2008 umgesetzt wurden.
Der FSG war wohl nicht bewusst – oder war es sogar beabsichtigt – , dass eine „zur Kenntnisnahme“ und kein Einspruch innerhalb von 14 Tagen zu einem „Einverständnis“ führt.
Die FCG-KdEÖ fordert daher: „Alle AGM-Nachtdienststreifen, die eine durchgehende Außendienstleistung erfordern, müssen zwingend mit 4 Std Journaldienstzeit geplant werden.“
Motivierte PolizistInnen mit 4 Journaldienststunden als Bereithaltezeit leisten sicher eine bessere und konstruktivere Arbeit, als demotivierte KolegInnen mit gesplitteten 1:3 Journaldienststudnen ohne Bereithaltezeit.